Folgendes gilt sowohl für die sog. Hausgeburt wie auch für die Geburt im "Haus Füssen" der Kreiskliniken Ostallgäu.
Innerhalb von einer Woche nach der Geburt eines Kindes (oder zwei oder drei...) sind für die ordnungsgemäße Beurkundung Dokumente bei der Hausgeburt direkt dem Standesamt oder bei der Geburt im Krankenhaus der Klinikverwaltung vorzulegen.
Im Einzelfall sind dies:
A) verheiratete Mütter
- Ihr Stammbuch mit den vorhandenen Urkunden
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregisters oder Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde
- Geburtsurkunde oder begl. Abschrift aus dem Geburtsregister beider Eltern
- gültige Reisepässe bzw. Personalausweise beider Eltern
B) unverheiratete Mütter
- ledige Mütter: Geburtsurkunde oder begl. Abschrift aus dem Geburtsregister der Mutter
- geschiedene Mütter: Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Scheidungsvermerk
- verwitwete Mütter: beglaubigte Abschrift des Eheregisters der letzten Ehe mit
Vermerk über den Tod des Ehemannes bzw. ersatzweise Ehe- und Sterbeurkunde
des weiteren zu B):
- ggf. Ihr Stammbuch mit den vorhandenen Urkunden
- ggf. Nachweis über bereits abgegebene Sorgeerklärung / Vaterschafts-anerkennung
- gültiger Reisepaß bzw. Personalausweis der Mutter
- für eine Eintragung des Vaters empfehlen wir Ihnen, gemeinsam bei uns vorzusprechen.
Folgende Unterlagen des Vaters werden dann zusätzlich benötigt
Geburtsurkunde oder begl. Abschrift aus dem Geburtsregister
gültigen Reisepaß bzw. Personalausweis
Allgemeine Hinweise zu A) und B):
- alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden
- fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer in Deutschland gefertigten Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt
- in besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein
Sie erhalten dann von uns ohne besondere Anforderung drei gebührenfreie Urkunden für die Beantragung von
Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)
Elterngeld
Kindergeld
und zwei gebührenpflichtige Geburtsurkunden für Ihre Unterlagen. Diese Urkunden kosten 20,00 Euro. Sollten Sie zusätzliche Urkunden benötigten, teilen Sie uns das bitte mit der Anzeige der Geburt mit.
Abholung Ihrer Unterlagen und der Urkunden:
Die Urkunden mit den eingereichten Unterlagen können in der Regel acht Tage nach Anzeige der Geburt im Bürgerbüro der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen (Rathaus) abgeholt werden (Eingang direkt an der Lechhalde).
Öffnungszeiten des Bürgerbüros finden Sie hier.
Montag, Dienstag, Donnerstag
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 bis 16.00 Uhr*
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung
*1. und 3. Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Hilfreiche Informationen zur Beantragung ihres Elterngeldes erhalten sie unter
www.familien-wegweiser.de (Elterngeldrechner)